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   LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15   

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https://dejure.org/2016,42094
LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15 (https://dejure.org/2016,42094)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2016 - L 2 AL 18/15 (https://dejure.org/2016,42094)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2016 - L 2 AL 18/15 (https://dejure.org/2016,42094)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.09.2003 - C-125/01

    Pflücke

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei kein allzu strenger Maßstab anzulegen (Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19. September 2003 - C-125/01).

    Der Beigeladene kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2003 (Az. C-125/01) berufen.

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Hierbei ist der Klägerin und dem Beigeladenen zuzugeben, dass der Antrag als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (vorbehaltlich einer spezialgesetzlichen Regelung) nach den Grundsätzen des § 133 BGB dergestalt auszulegen ist, dass es unter Berücksichtigung aller Umstände auf den erkennbaren wirklichen Willen des Antragstellers ankommt (st. Rspr., aus neuerer Zeit insbesondere BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 29/13 R, BSGE 115, 225), wobei nach dem Meistbegünstigungsprinzip davon auszugehen ist, dass der Antragsteller die nach der Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommenden Leistungen begehrt, unabhängig davon, welchen Antragsvordruck er hierfür benutzt oder welchen Ausdruck er gewählt hat (BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 41/00 R, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 5).

    Dies setzt voraus, dass er sich zugleich auf diejenigen Umstände beruft (und die hierfür erforderlichen Angaben macht), aus denen auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser anderen Leistungen zu schließen ist (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 29/13 R, BSGE 115, 225 = juris, Rn. 17).

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Im Rahmen von § 324 Abs. 3 SGB III gilt wie sonst in der Rechtsordnung auch, dass sich der Vertretene ein Verschulden des wirksam bevollmächtigten Vertreters zurechnen lassen muss (BSG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 10 RAr 14/91, SozR 3-4100 § 141e Nr. 2; Radüge in Hauck/Noftz, SGB, § 324 SGB III Rn. 33; Schaumberg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 324 Rn. 45).
  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - keine Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Da die Klägerin den streitigen Insg-Anspruch - wenn er denn bestünde - im Wege des § 188 Abs. 1 SGB III a.F. erworben hätte, wäre sie kraft Gesetzes in die Rechtsstellung der betroffenen Arbeitnehmer eingetreten (zu dieser Konstellation BSG, Urteil vom 5. Dezember 2006 - B 11a AL 19/05 R, juris, Rn. 26).
  • BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 6/83

    Entgeltanspruch - Konkursausfallgeld - Vollmacht - Abtretungsempfänger -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Hatte ihn der Empfänger der Abtretung nicht entsprechend bevollmächtigt, so ist der Antrag jedenfalls dann nicht rechtzeitig gestellt, wenn der Abtretungsempfänger ihn erst nach Ablauf der Antragsfrist (hier aus § 324 Abs. 3 SGB III) genehmigt (zu alledem BSG, Urteil vom 23. Oktober 1984 - 10 RAr 6/83, SozR 4100 § 141e Nr. 7).
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R

    Asylbewerberleistung - Verpflichtung zum Verbrauch von Einkommen und Vermögen vor

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Legt ein Beigeladener ein Rechtsmittel ein, so muss er geltend machen können, dass er durch die angefochtene Entscheidung materiell beschwert ist (BSG, Urteil vom 24. Mai 2012 - B 9 V 2/11 R, BSGE 111, 79).
  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 24/10 R

    Rückwirkende Insolvenzgeldbewilligung - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Die erforderliche materielle Beschwer liegt vor, wenn nicht auszuschließen ist, dass die angefochtene Entscheidung unmittelbare Auswirkungen auf eigene subjektive Rechte des Beigeladenen hat (BSG, Urteil vom 12. Mai 2011 - B 11 AL 24/10 R, SozR 4-1300 § 107 Nr. 4).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 41/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Antrag auf Weiterzahlung einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Hierbei ist der Klägerin und dem Beigeladenen zuzugeben, dass der Antrag als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (vorbehaltlich einer spezialgesetzlichen Regelung) nach den Grundsätzen des § 133 BGB dergestalt auszulegen ist, dass es unter Berücksichtigung aller Umstände auf den erkennbaren wirklichen Willen des Antragstellers ankommt (st. Rspr., aus neuerer Zeit insbesondere BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 29/13 R, BSGE 115, 225), wobei nach dem Meistbegünstigungsprinzip davon auszugehen ist, dass der Antragsteller die nach der Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommenden Leistungen begehrt, unabhängig davon, welchen Antragsvordruck er hierfür benutzt oder welchen Ausdruck er gewählt hat (BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 41/00 R, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 5).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 87/08

    Insolvenzgeld - Versäumung der Antrags- bzw Ausschlussfrist - Einräumung einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Die Klägerin hat ihre Klage damit begründet, Insg könne auch formlos beantragt werden und auch ein konkludenter Antrag sei möglich (Hinweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2011 - L 2 AL 87/08).
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 1/89

    Anspruch auf Konkursausfallgeld

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
    Da ein Zessionar voll in die Rechtsstellung des "ursprünglich" berechtigten Arbeitnehmers eintritt, hat auch er die Vorschriften über die Gewährung von Insg zu beachten (so bereits BSG, Urteil vom 23. August 1989 - 10 RAr 1/89, SozR 4100 § 141b Nr. 48 = juris, Rn. 18, zum Konkursausfallgeld).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2019 - L 3 AL 5/18

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der

    Allerdings genüge dafür nicht bereits eine hinreichende Möglichkeit eines Insolvenzereignisses irgendwann in der Zukunft, sondern es müssten vielmehr die zur Stellung dieses Antrags erforderlichen Angaben bereits bekannt sein (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 20. April 2016, L 2 AL 18/15).

    Nicht ausreichend sind hingegen hinreichende Anhaltspunkte für die Möglichkeit eines Insolvenzereignisses, vielmehr müssen die zur Stellung dieses Antrags erforderlichen Angaben bereits bekannt sein bzw. vom Antragsteller angegeben werden (Winkler in LPK-SGB III, 2. Aufl. 2015, § 324 Rn. 15; Schaumberg in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 324 Rn. 38; LSG Hamburg, Urteil vom 20. April 2016 - L 2 AL 18/15 -, Rn. 44, juris).

  • LSG Hamburg, 26.05.2021 - L 2 AL 37/20

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der

    Eine vorherige Antragstellung ist jedoch nur dann nicht ausgeschlossen, wenn die notwendigen Angaben bereits zu diesem Zeitpunkt gegenüber der Beklagten gemacht werden können (LSG Hamburg, Urteil vom 20. April 2016 - L 2 AL 18/15, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 22. November 2019 - L 3 AL 5/18, juris).
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